Der Versuch, einen Ausgleich für die gestiegenen Pflegekosten für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zu schaffen, „muss weitestgehend als zu kurz gegriffen bewertet werden“, heißt es in einer Stellungnahme des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen zum Entwurf des „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes“, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Der Verband bezweifelt zudem, ob die geplante Beitragsanhebung von 3,05 auf 3,4 Prozent überhaupt ausreicht, um die Pflegeversicherung bis zum Ende der Wahlperiode 2025 sicher zu finanzieren.
„Aufgrund der offensichtlich innerhalb der Regierungskoalition bestehenden gegenläufigen Prioritätensetzungen entsteht eine Situation, in der ein ganzer Sozialversicherungszweig in Bezug auf die finanzielle Ausgestaltung zusehends nicht mehr angemessen seinem Auftrag zur Absicherung eines zentralen Lebensrisikos – hier das Risiko der Pflegebedürftigkeit – nachkommen kann“, beklagt der Verband in seiner Bewertung des Gesetzentwurfs. Das lasse sich auch nicht durch eine kreditfinanzierte Überbrückung fehlender Einnahmen verschleiern, heißt es weiter. Der Verband kritisiert vor allem die angesichts der Inflation unzureichende Erhöhung der Leistungen für zu Hause gepflegte Menschen. Die vorgesehene Begrenzung der Dynamisierung auf fünf Prozent bilde die realen Preisentwicklungen nicht ausreichend ab, so die Kassen. Sie kritisieren zudem, dass trotz entsprechender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag keine Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt für die Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen sowie für pandemiebedingte Mehrausgaben geplant sind. Das seien „originär staatliche Aufgaben“, die aus Steuermitteln bezahlt werden müssten, beklagen die Kassen. Für das laufende Jahr werde durch die Reform zwar eine „Stabilisierung der angespannten Finanzsituation“ erreicht, schreibt der Verband weiter. „Ob sie die soziale Pflegeversicherung bis ans Ende der Legislaturperiode finanziell stabilisieren kann, ist dabei aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes jedoch keinesfalls sichergestellt“, warnen die Kassen.