Sie sollen versucht haben, ihre Versicherten bei Widersprüchen auszutricksen, berichtet die „Bild“ (Donnerstagausgabe). So habe die Behörde „immer wieder zahlreiche Rechtsprobleme“ bei der Widerspruchsbearbeitung durch die Krankenkassen festgestellt, heißt es in dem Bericht der BAS. Unter anderem sollen die Kassen „irreführende Schreiben“ an die Betroffenen versandt haben, in denen der Eindruck vermittelt wurde, der Widerspruch sei bereits abgelehnt worden.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Stefan Schwartze (SPD), zeigte sich „schockiert über das Vorgehen einiger Krankenkassen durch Fehlinformationen und Täuschung ihre Versicherten davon abzuhalten, ihre Rechte wahrzunehmen“. Schwartze sagte der Zeitung: „Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts, die sozialstaatliche Aufgaben ausführen. Daher sollte davon ausgegangen werden können, dass sie sich an Recht und Gesetz halten.“ Dass bei diesen Fragen rechtswidrig vorgegangen werde, könne in keiner Weise toleriert werden. „Das Widerspruchsverfahren soll ja gerade vor behördlicher Willkür schützen und ist ein deshalb wesentlicher Bestandteil unseres Rechtsstaates“, so Schwartze. Die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus kritisierte oftmals intransparente und nicht nachvollziehbare Erstattungsentscheidungen. „Dass scheinbar einige Krankenkassen ihren Informationsvorsprung zum Nachteil von Patienten und Pflegebedürftigen einsetzen, ist unmoralisch und klar zu verurteilen“, sagte sie der „Bild“. „Es darf von Seiten der Kassen kein psychischer Druck ausgeübt werden, einen Widerspruch zurückzunehmen. Aufklärung sowie eine umfassende Transparenzinitiative sind dringend notwendig. Diese wollen wir künftig mit dem Versorgungsgesetz auf den Weg bringen.“ Die SPD-Gesundheitspolitikerin Heike Baehrens lobte das Vorgehen der BAS. Es zeige, „dass die Kontrolle funktioniert und Kassen mit solchem Fehlverhalten am Ende nicht durchkommen“, sagte sie. „Wenn sich Kassen rechtswidrig verhalten haben bei den Widerspruchsmöglichkeiten, dann muss das umgehend korrigiert werden.“