Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, begrüßt das Vorhaben des Bundesinnenministeriums, wonach das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei bei der Suche nach mutmaßlichen Terroristen oder anderen Schwerverbrechern künftig Gesichtserkennungssoftware einsetzen dürfen.
„Wir stehen voll hinter dem Vorschlag von Frau Faeser“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Er hat genau die richtige Intention. Denn es kann nicht sein, dass die Polizeibehörden bei der Ermittlung von unbekannten Tatverdächtigen das Internet aussparen müssen, während investigative Recherchenetzwerke es nutzen können.“ Die rechtlichen Grundlagen und technischen Voraussetzungen zur Online-Fahndung müssten schnell geschaffen werden. Peglow stellte jedoch klar: „Eine Überwachung des öffentlichen Raums mit entsprechenden biometrischen Abgleichen sehen wir kritisch. Wir möchten keine Verhältnisse wie in China.“
Der Gründer der Plattform „Netzpolitik“, Markus Beckedahl, sagte dem RND hingegen: „Ich gehe davon aus, dass das Vorhaben nicht verfassungskonform ist. Denn es schränkt die Rechte von uns allen massiv ein.“ Schließlich gebe es längst Unternehmen, die massenhaft Bilder speicherten und dann Interessenten anböten. Das wecke Begehrlichkeiten, nicht allein bei Sicherheitsbehörden, sondern etwa auch bei Stalkern. Beckedahl fuhr fort: „Man kann sich außerdem vorstellen, wie diese Werkzeuge von Rechtsaußenregierungen missbraucht werden könnten, die wir uns in Deutschland jetzt zumindest auf Landesebene ebenfalls vorstellen müssen.“