Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, hat sich für den bundesweite Einsatz der polizeilichen Analyseplattform „Vera“ des US-Herstellers Palantir ausgesprochen, dessen Einsatz in Hessen 2023 vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden war. „Gerade bei der Abwehr terroristischer Bedrohungslagen sind die deutschen Sicherheitsbehörden dringend darauf angewiesen, die in den unterschiedlichen Datenbeständen vorliegenden Informationen zu relevanten Personen schnellstmöglich deutschlandweit zusammenzuführen, um Netzwerke zu identifizieren, Anschlagspläne zu erkennen und deren Umsetzung zu verhindern“, sagte Peglow dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe). Mit „Vera“ könnten „bestehende Erkenntnisdefizite“ zu Bedrohungslagen reduziert werden.
In Hessen sind nach einer Gesetzesänderung in Reaktion auf das Verfassungsgerichtsurteil derzeit ähnliche Programme von Palantir im Einsatz, ebenso in Nordrhein-Westfalen. Auch Bayern erprobt die Software „Vera“ – nach Datenschutzbedenken allerdings mit pseudonymisierten Daten. Das Bundesinnenministerium hatte eine Verwendung in Bundesbehörden im vergangenen Jahr abgelehnt – trotz entsprechender Kaufoption. Palantir wird von einigen Datenschützern kritisch gesehen, weil das Unternehmen als Start-up vom US-Geheimdienst CIA finanziert wurde und diesen später zu seinen Kunden zählte.
Peglow rief Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zum Umdenken auf. Er nahm dabei Bezug zu Äußerungen der SPD-Politikerin nach dem Anschlag in Russland, den die Terrorgruppe „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ verübt haben soll. Faeser hatte erklärt, von der Gruppe gehe derzeit auch in Deutschland die größte islamistische Bedrohung aus.
Die Ministerin solle ihre Haltung zu der Palantir-Software überdenken, sagte Peglow. Faeser würde damit „der gesamten Fachlichkeit aller Bundesländer folgen, die sich für die Einführung ausgesprochen haben“, sagte der BDK-Chef. Die Absicht ihres Ministeriums, in Eigenregie ein Analysetool zu entwickeln, lehnt Peglow ab. Dies sei angesichts der Zeit, die ein solches Vorhaben in Anspruch nehmen werde und der bestehenden Bedrohungslagen „nicht zu akzeptieren“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2023 geurteilt, dass die Regelungen in Hessen und Hamburg über die Datenverarbeitung der Polizei verfassungswidrig sind. Die Vorschriften verstießen demnach gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung, weil sie keine ausreichende Eingriffsschwelle enthielten. Das Gericht kritisierte die „besonders daten- und methodenoffen formulierten Befugnisse“.