Kritik an Vorstoß zur Absenkung des steuerlichen Kinderfreibetrags

Im Streit um die Finanzierung der geplanten Kindergrundsicherung gibt es breite Kritik an dem Vorschlag von Familienministerin Lisa Paus (Grüne), zur Gegenfinanzierung den Kinderfreibetrag abzusenken.

„Mit diesem Vorschlag spielt die Familienministerin Eltern gegeneinander aus“, sagte die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Antje Tillmann, der „Welt“. „Dass Paus die Kinderfreibeträge kürzen will, ist ein Schlag ins Gesicht von Millionen von Familien“, sagte Christoph Meyer, stellvertretender FDP-Fraktionschef.

Mehrbelastungen gebe es mit der FDP-Fraktion nicht. Die Ampel-Koalition erhöhe die Familienleistungen bereits um sieben Milliarden Euro pro Jahr. „Familienministerin Lisa Paus soll sich jetzt um die Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung kümmern.“ Auch Familienverbände kritisieren den Plan scharf. Er halte den Vorschlag, den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes zu kürzen, für verfassungswidrig, sagte der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann. „Der Freibetrag ist durch das Bundesverfassungsgericht anerkannt, ihn ausgerechnet in der aktuellen Inflation zu kürzen, nachdem er seit 2010 nur einmal moderat angehoben wurde, ist nicht zu rechtfertigen.“ Auf die „Ungerechtigkeit zu niedriger Familienförderung“ mit der Abschaffung „gerechter Besteuerung“ zu reagieren, sei „keine Gerechtigkeit, sondern eine neuerliche Ungerechtigkeit“, so Hoffmann. Paus hatte vorgeschlagen, den im steuerlichen Freibetrag enthaltenen Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) zu kürzen und hatte dies unter anderem mit der verbesserten Betreuungsinfrastruktur für Kinder begründet. Sie kritisiert, dass Spitzenverdiener durch den Freibetrag stärker entlastet werden als andere Familien über das Kindergeld. Ein Rechtsgutachten dazu hat sie bereits in Auftrag gegeben. Unterstützung kommt vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Auch dort hält man den monatlichen Anteil von 244 Euro für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf für überhöht, wie der Volkswirt Stefan Bach sagte.

„Ganz streichen kann man ihn nicht, auf ein angemessenes Maß senken aber schon.“ Finanzminister Christian Lindner (FDP) lehnt dies jedoch ab, wie die Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der CDU-Abgeordneten Tillmann im Finanzausschuss ergab. „Die durch den BEA bewirkte Steuerfreistellung ist verfassungsrechtlich geboten, denn die Leistungsfähigkeit von Eltern wird, über den existenziellen Sachbedarf und den erwerbsbedingten Betreuungsbedarf des Kindes hinaus, generell durch den Betreuungsbedarf, durch den Erziehungsbedarf sowie durch den Versorgungsbedarf im Krankheits- und Pflegefall gemindert“, hieß es darin.




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