„Die Ampel wird nicht an der FDP scheitern“, sagte Kubicki der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagausgabe). „Wir müssen daran festhalten, nicht die Ampel-Koalition infrage zu stellen, sondern die Rolle der FDP in der Ampel anders zu definieren. Sie muss wahrgenommen werden.“
Dann sei es wahrscheinlich, dass die FDP auch bei der nächsten Bundestagswahl ein zweistelliges Ergebnis erzielt. „Ich bin völlig tiefenentspannt, dass das beim nächsten Mal klappt“, sagte Kubicki. Die FDP müsse in der Ampel die „Stimme der Vernunft“ sein. „Die FDP macht keine Angst vor Problemen, sondern beschreibt deren Lösungen. Möglichst pragmatisch und möglichst sozialverträglich.“ Die Kreativität der vielen sei besser als die Verbotsentscheidungen einiger weniger, so Kubicki. „Der technologische Fortschritt ist die einzige Möglichkeit, den Klimawandel zu bewältigen“, sagte er. Die Einzigen, die derzeit Opposition machten in der Regierung, seien die Grünen, die sich seiner Ansicht nach nicht an den Koalitionsvertrag hielten. „Ich bin dafür, dass wir den Koalitionsvertrag eins zu eins abarbeiten“, sagte Kubicki. „Wenn die Grünen die grundsätzliche Einigung jetzt mehrheitlich ablehnen, die Sektorziele nicht mehr punktgenau jedes Jahr umzusetzen, sondern den CO2-Ausstoß insgesamt zu betrachten, dann stellen sie die Koalitionsvereinbarungen infrage. Das ist keine vernünftige Form der Zusammenarbeit“, kritisierte er den Koalitionspartner. Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden: „Wir werden Klimaschutz zu einer Querschnittsaufgabe machen, indem das jeweils federführende Ressort seine Gesetzentwürfe auf ihre Klimawirkung und die Vereinbarkeit mit den nationalen Klimaschutzzielen hin prüft und mit einer entsprechenden Begründung versieht (Klimacheck).“ Alle Sektoren müssten einen Beitrag leisten. „Die Einhaltung der Klimaziele werden wir anhand einer sektorübergreifenden und analog zum Pariser Klimaabkommen mehrjährigen Gesamtrechnung überprüfen. Basis dafür ist das jährliche Monitoring“, heißt es im Koalitionsvertrag.
Hinsichtlich der zuletzt in der Koalition vereinbarten Änderungen stellte der von der Bundesregierung eingesetzte Expertenrat für Klimafragen zuletzt fest: „Bei Abschaffung oder Aufweichung des Budgetprinzips bestehen verfassungsrechtliche Bedenken.“