Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf einen Entschließungsantrag, der am Dienstag vom NRW-Landeskabinett beschlossen wurde und nun dem Bundesrat zugeleitet wird. „An die Stelle spontaner staatlicher Ad-hoc-Hilfen muss eine langfristige Risikoprävention durch eine Pflichtversicherung für Elementarschäden treten“, heißt es darin.
Es brauche systematische Maßnahmen, „damit nach einer Hochwasserkatastrophe oder anderen Großschadenereignissen kein Mensch vor dem finanziellen Ruin stehen muss“. Die vergangenen Monate und Jahre hätten gezeigt, dass Extremwetterereignisse immer häufiger aufträten. Konkreter Anlass der Debatte ist die Katastrophe vom Sommer 2021, bei der durch Starkregen und Hochwasser in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie in Teilen Bayerns, Baden-Württembergs und Sachsens zahlreiche Menschen starben und hohe Schäden an Wohn- und Gewerbeimmobilien entstanden. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagte dem „Handelsblatt“: „Wir haben bereits im Juni 2022 eine Zusage des Bundeskanzlers erhalten, das Thema anzugehen. Doch bis heute hat der Bund keine brauchbaren Lösungswege präsentiert.“ Es dürfe nicht sein, dass das Thema nur unmittelbar nach einer Katastrophe auf der Agenda stehe und danach vergessen werde. „Die Länder sind sich deshalb einig: Die bundesweite Pflichtversicherung für Elementarschäden muss kommen“, sagte Wüst. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte der Zeitung: „Jedes weitere Ereignis bringt hohen Schäden und immense finanziellen Folgekosten für Bund und Länder.“ Ohne bundesweite solidarische Pflichtversicherung könne der Staat das nicht auf Dauer stemmen.