So soll künftig in einem bundesweiten Register erfasst werden, wer kein Tier mehr halten darf, weil er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat, berichtet die „Rheinische Post“ (Samstagsausgabe). Die Länder versprechen sich dadurch mehr Schutz vor Misshandlungen.
Bisher sei eine Überwachung „außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Behörde, welche das Verbot verhängt, kaum möglich“, heißt es in einem Entschließungsantrag der Länder an die Bundesregierung. Damit die Behörden Tiere tatsächlich besser schützen könnten, sei die bundesweite Erfassung von Tierhaltungs- und Betreuungsverboten notwendig, so die Länder. Eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums sagte der „Rheinischen Post“, man prüfe bereits, inwieweit ein solches Register rechtlich zulässig sei. Zudem arbeite man daran, „dass Teile des Tierschutzrechts in das Strafrecht überführt und das maximale Strafmaß erhöht werden sollen“. Tierquäler seien häufig Wiederholungstäter, sagte ein Sprecherin des Tierschutzbundes. „Zieht der Tierhalter dann in einen anderen Kreis oder ein anderes Bundesland, sind den Behörden oftmals die Hände gebunden.“ Ein bundesweites Register sei „eine gangbare Lösung und würde dem Vollzug im Tierschutz enorm helfen“.