Das geht aus dem Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2022 hervor, welches am Donnerstag vom Bundesinnenministerium und dem BKA veröffentlicht wurde. Die Anzahl der Ermittlungsverfahren sank demnach 2022 auf 639 (Vorjahr: 696 Verfahren).
Damit liegt sie aber weiterhin deutlich über dem Niveau der Vorjahre (2019: 579 und 2020: 594). Der durch die Organisierte Kriminalität verursachte und polizeilich registrierte Schaden lag im vergangenen Jahr bei 1,3 Milliarden Euro. Es ist damit der zweithöchste Wert in den vergangenen zehn Jahren. Die kriminellen Erträge werden mit 1,1 Milliarden Euro beziffert. Vorläufige Vermögenssicherstellungen erfolgten in Höhe von 228 Millionen Euro. Insgesamt konnte die Polizei im Jahr 2022 7.256 Tatverdächtige ermitteln. Knapp die Hälfte aller erfassten OK-Gruppierungen (46 Prozent) ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität aktiv. Damit bleibt der Rauschgifthandel und Rauschgiftschmuggel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Wirtschaftskriminalität mit 17,4 Prozent und Eigentumskriminalität mit 9,2 Prozent. In mehr als zwei Drittel (72 Prozent) der in Deutschland geführten OK-Ermittlungsverfahren wurde eine transnationale Tatbegehung oder eine Kooperation mit OK-Gruppierungen aus dem Ausland festgestellt, heißt es im Lagebild weiter. Im Jahr 2022 wurden in Bund und Ländern 46 OK-Verfahren erfasst, die der Clankriminalität zugeordnet werden konnten (2021: 47). Die Ausprägungen der Clankriminalität umfassen laut Innenministerium und BKA neben dem Bereich der OK allerdings auch ein Vielfaches an Straftaten aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität. Ein Blick auf die Gewalttaten zeigt, dass OK-Gruppierungen zunehmend bereit sind, mit teils drastischen Mitteln ihre Macht zu demonstrieren, um beispielsweise Zeugen einzuschüchtern oder Gelder einzutreiben.
Im Berichtsjahr konnten 16 vollendete und 22 versuchte Tötungsdelikte durch OK-Gruppierungen festgestellt werden. Darüber hinaus wurden 21 versuchte und 76 vollendete Körperverletzungsdelikte verzeichnet, bei denen es sich in der Regel um gefährliche oder schwere Körperverletzungen handelte. Die Strafverfolgungsbehörden konnten 2022 insgesamt 275 Schusswaffen den Tatverdächtigen von OK-Gruppierungen konkret zuordnen. Darüber hinaus stellten die Strafverfolgungsbehörden 106 Schusswaffen fest, die keinem Tatverdächtigen eindeutig zugeordnet werden konnten, aber Mitgliedern der OK-Gruppierungen zur Verfügung standen.
„Wir setzen unsere harte Gangart gegen die Organisierte Kriminalität fort“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SP)D. „Unser Ziel ist es, kriminelle Strukturen nachhaltig zu zerschlagen und ihnen kriminelle Einnahmen konsequent zu entziehen.“ Die Ministerin sprach von „bedeutende Ermittlungserfolgen“, insbesondere im Kampf gegen die Drogenkriminalität. BKA-Präsident Holger Münch ergänzte, dass die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ein Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit in Bund und Ländern bleibe. Es sei dabei wichtig, Trends möglichst früh zu erkennen, um diesen mit gezielten polizeilichen Bekämpfungsansätzen begegnen zu können, so Münch.