Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU), hat vor Klagen gegen die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Krankenhausreform geklagt. „Dieses Gesetz wird irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht landen“, sagte von der Decken zu „Ippen-Media“ (Donnerstagausgabe).
Sie hält es für denkbar, dass Krankenhäuser oder Krankenkassen klagen. „Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine Überprüfung bei der EU angekündigt“, so von der Decken. Daher sei es so wichtig, „dass Bundestag und Bundesrat jetzt im parlamentarischen Verfahren nicht nur ein inhaltlich richtiges, sondern auch ein verfassungskonformes Gesetz hinbekommen.“
Das im Mai vom Kabinett gebilligte Gesetz befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Die Gesundheitsministerin rechnet mit Verzögerungen durch den Bundesrat, sollte es keine Änderungen geben. „Falls im Bundestag keine wesentlichen Anpassungen am Entwurf erfolgen, bin ich sicher, dass die Länder im Bundesrat mit einer Mehrheit den Vermittlungsausschuss anrufen werden“, so von der Decken.
Erst wenn dieses nicht klappen sollte, so von der Decken weiter, könnten die Länder über eine Klage nachdenken. Das Bundesland Bayern hatte bereits eine Klage in Aussicht gestellt. „Aber völlig unabhängig davon, ob ein Bundesland klagt: Es wird Klagen gegen dieses Gesetz geben“, sagte sie.
Insgesamt bezeichnete die CDU-Politikerin die Reform als notwendig. Die Umsetzung sei jedoch „realitätsfern“, etwa hinsichtlich der vorgesehenen Leistungsgruppen. Die Länder fordern diesbezüglich weitere Änderungen, die sie auch bei der anstehenden Gesundheitsministerkonferenz am 12. und 13. Juni artikulieren werden. Das Treffen der 16 Landesgesundheitsminister findet in Lübeck-Travemünde statt, da Schleswig-Holstein turnusgemäß den Vorsitz der GMK innehat.