Der Deutsche Landkreistag fordert strengere Regeln für das Bürgergeld. Laut einem Beschlusspapier, über das der „Spiegel“ berichtet, soll die bestehende Karenzzeit für Vermögen, das für den Lebensunterhalt verwendet werden kann, gestrichen werden.
Aktuell gilt, dass im ersten Jahr des Bezugs Beträge bis zu 40.000 Euro behalten werden dürfen. Diese Regelung lasse sich „mit Sinn und Zweck einer steuerfinanzierten Sicherung des Existenzminimums nicht vereinbaren“, so der Landkreistag. Die Vertreter der Landkreise halten es laut dem Papier außerdem für angebracht, den Grundfreibetrag für Vermögen in Höhe von 15.000 Euro pro Person zu reduzieren.
Auch die Wohnbestimmungen für die knapp vier Millionen Bürgergeldbezieher sollen verschärft werden: „Im ersten Jahr des Leistungsbezuges auf eine Prüfung der Angemessenheit der Miete zu verzichten, führt zu Fehlanreizen.“ Der Landkreistag plädiert für strengere Sanktionen. „Wer ohne wichtigen Grund nicht zur Annahme zumutbarer und existenzsichernder Arbeit bereit ist, sollte keinen Leistungsanspruch haben.“ Gekürzt werden soll das Bürgergeld bereits dann, wenn eine Person der ersten Einladung zum Termin im Jobcenter „ohne wichtigen Grund“ nicht folgt.