Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) will über den Bundesrat eine gesetzliche Regelung zur Einführung einer Widerspruchslösung bei Organspenden herbeiführen. Laumann sagte am Montag dem TV-Sender „Welt“: „Ich will die Widerspruchslösung noch mal zur Abstimmung bringen.“
„Der jetzige Deutsche Bundestag hat ja über diese Frage noch nicht entschieden. Ich werde jetzt über das Land Nordrhein-Westfalen einen Antrag in den Bundesrat einbringen, einen richtigen Gesetzesentwurf für eine Widerspruchslösung.“ Laumann zeigte sich optimistisch, dass sein Antrag in der Länderkammer eine Mehrheit finden werde: „Ich bin da guter Hoffnung. Ich weiß, dass sehr viele Gesundheitsminister in den anderen Ländern darüber so denken wie ich.“
Danach müsse sich der Bundestag damit beschäftigen. Laumann will seinen Antrag so zeitig in den Bundesrat einbringen, dass der Bundestag sich damit noch vor der Wahl im Herbst des nächsten Jahres befassen kann. Der Minister verwies zur Begründung darauf, dass alle Staaten mit Widerspruchslösung in Europa eine höhere Zahl von Organspenden hätten als Deutschland. Noch immer gebe es hier „Menschen, die sterben, weil wir kein Organ haben, oder Menschen, die ganz, ganz starke Einschränkungen in ihrem Leben haben, weil wir kein Organ haben“.
Er sei davon überzeugt, dass jeder Mensch, der sich selbst über eine Organspende freuen würde, „auch bereit sein müsste, Organspender zu sein“. Laumann weiter: „Die Bereitschaft, nach seinem Tod Organe zur Verfügung zu stellen, ist ein Liebesbeweis an die Menschheit.“ Einem erwachsenen Menschen kann man nach den Worten Laumanns zumuten, sich damit auseinanderzusetzen und seinen Willen zu dokumentieren, wenn er seine Organe nicht spenden möchte. Solche Menschen könnten dann gut in dem bestehenden Register erfasst werden. Wenn jemand für sich keine Organentnahme wünsche, dann „ist das selbstverständlich moralisch und in jeder Hinsicht akzeptabel und in Ordnung“.