Es obliege dem Bundestag, den richtigen Weg zu finden, mit dem einerseits die autonome Entscheidung über eine Beendigung des eigenen Lebens gewährleistet werde und andererseits Sorge dafür getragen werde, dass eine nicht von freiem Willen getragene Umsetzung von Sterbewünschen verhindert wird, sagte Laumann der „Rheinischen Post“. „Meiner Meinung nach müssen wir aber bei jeder Regelung aufpassen, dass Selbsttötung nicht als gesellschaftlich normal angesehen wird und es müssen Regelungen getroffen werden, die verhindern, dass eine Selbsttötung nur aus einer temporären Verzweiflung erfolgt“, sagte der NRW-Gesundheitsminister.
„Ich glaube nicht, dass das Strafrecht für diesen Zweck ein besonders geeignetes Instrument ist.“ Der assistierte Suizid betrifft nach Aussagen Laumanns die palliative Versorgung jedoch nur mittelbar, da niemand verpflichtet werden könne, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten und mit palliativer Versorgung ein anderes Ziel als mit Selbsttötung verfolgt werde. „Allerdings werden Akteurinnen und Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung mit Todeswünschen und auch dem Wunsch nach Suizidhilfe von schwerstkranken Menschen immer wieder konfrontiert. In den allermeisten Fällen kann diesen Menschen in der palliativen Begleitung ein alternativer Weg aufgezeigt werden.“ Diese Anstrengungen müssen Laumann zufolge beibehalten und verstärkt werden. „Sollte der assistierte Suizid aber gemäß des einen oder anderen Vorschlags geregelt werden, wäre es wichtig, die Mitarbeiter in der Palliativversorgung über die neuen Regelungen zu informieren und vor dem Hintergrund ihres palliativen Auftrags Schulungen zum Umgang mit Suizidwünschen von Patienten anzubieten“, forderte der CDU-Politiker. „Insbesondere muss eine Situation verhindert werden, in der sich hochbetagte oder pflegebedürftige Menschen angesichts geregelter Formen der Suizidbeihilfe einem indirekten oder unausgesprochenen Druck ausgesetzt sehen, ihr Leben vorzeitig zu beenden, um nicht länger `zur Last zu fallen`.“