„Ärzte und Kassen werden die Patienten informieren und beraten. Und wenn die elektronische Patientenakte für alle startet, machen wir eine bundesweite Aufklärungskampagne“, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben).
Datenschutzregeln würden so gestaltet, „dass sie für Patienten und Ärzte im Alltag praktikabel sind“. Als Beispiel nannte Lauterbach die gezielte Auswahl von Ärzten: „Wenn ich als Patient nicht will, dass mein Zahnarzt sieht, bei welchem Psychotherapeuten ich wegen einer schweren Psychose behandelt werde, muss ich dem Zahnarzt den Zugriff auf diese Daten verweigern können.“ Lauterbach nannte zudem weitere Details zu den geplanten Regelungen: So sollen Ärzte dafür honoriert werden, dass sie zum Start der neuen elektronischen Patientenakte wichtige bisherige Befunde digitalisieren. Es werde kaum möglich sein, die gesamte Krankengeschichte zu digitalisieren, räumte Lauterbach ein, die „Erstbefüllung“ werde aber zusätzlich honoriert.
Die Krankenkassen sollen zudem weiterhin nur Zugriff auf die Abrechnungsdaten, aber keinen Zugriff auf die medizinischen Daten der elektronischen Patientenakte bekommen. Lauterbach äußerte sich auch zum konkreten Zeitplan: So sollen die entsprechenden Digitalgesetze bis zur Sommerpause im Kabinett beraten werden. Nach dem Start zum 1. Januar, bei dem zunächst das E-Rezept aktiviert werden soll, folge der nächste Schritt in der zweiten Jahreshälfte: „Ab Herbst 2024 werden wir die weiterentwickelte Patientenakte mit der digitalen Medikationsübersicht in die Umsetzung bringen.“