Das geht aus dem Referentenentwurf für die Cannabis-Legalisierung hervor, in dem auch eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes geplant ist und über den das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben) berichtet. „Durch die Ausweitung des Rauchverbotes auf geschlossene Fahrzeuge in Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren wird für diese besonders vulnerable Personengruppe der erforderliche Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Ungeborene und Minderjährige könnten sich der besonderen Belastung, die durch das Passivrauchen drohe, nicht entziehen, sie seien besonders gefährdet. „Verschiedene Studien belegen, dass die Rauchbelastung im Auto wegen des geringen Raumvolumens extrem hoch ist“, wird in der Gesetzesbegründung ausgeführt. Wie das Rauchen selbst könne auch das Einatmen von Tabakrauch aus der Umgebungsluft schwere Erkrankungen auslösen. „Nach gesicherter Studienlage verursacht auch das Passivrauchen viele schwere Erkrankungen und Todesfälle, wie koronare Herzkrankheit, Schlaganfall, chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen und plötzlichen Kindstod.“
Ein kausaler Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Lungenkrebs sei durch verschiedene Studien belegt. „Bereits beim Rauchen einer Zigarette steigt die Konzentration der Tabakrauchpartikel im Fahrzeug rapide an“, heißt es weiter. Das Rauchverbot soll für Tabakzigaretten, E-Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte und Cannabis gelten. Der Referentenentwurf ist noch nicht mit allen Ressorts abgestimmt.
Es könnte daher vor einem Beschluss des Bundeskabinetts noch zu Änderungen kommen. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz sieht bei einem Vorstoß gegen Rauchverbote eine Geldbuße vor, wobei dort aber kein konkreter Betrag genannt wird.