Die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigte interne Aufarbeitung der Maskenbeschaffung hat erste personelle Konsequenzen. Die FAZ schreibt in ihrer Samstagausgabe, das Ministerium habe sich in mindestens einem Fall mitten im Gerichtsverfahren von seinen Anwälten getrennt.
„Die bisherigen Prozessbevollmächtigten werden die Beendigung des Mandats zeitnah anzeigen“, schreibt der neue Anwalt an das Gericht. Die Ablösung von Anwälten ist angesichts des speziellen Vertrauensverhältnisses in der Regel ohne Vertragsstrafen des Mandanten möglich, trotzdem entstehen meist hohe Kosten. Allein die Einarbeitung in die Kilometer von Akten nehmen geschätzt 200 bis 400 Anwaltsstunden in Anspruch, sagte ein Eingeweihter. Bei einem Stundensatz von 450 Euro bedeute der „Pferdewechsel mitten im Verfahren“ Kosten für den Steuerzahler von bis zu 180.000 Euro.
Die Ablösung von Anwälte ist wichtig, weil Lauterbach sich über deren Arbeit enttäuscht gezeigt hatte und angesichts der Rückschläge vor Gericht eine neue Rechtsstrategie verfolgt. „Mit dieser Niederlage vor Gericht hatten die uns beratenden Großkanzleien nicht gerechnet“, hatte der Minister der FAZ nach der ersten OLG-Entscheidung gesagt. „Es lässt sich nicht leugnen, dass wir erhebliche Probleme vor Gericht haben.“
Lauterbach hatte vergangene Woche angekündigt, die Maskenvorgänge durch die ehemalige Verteidigungsstaatssekretärin Margaretha Sudhof (SPD) untersuchen zu lassen: „Dazu gehört auch, die Rechtsstrategie zu bewerten und zu fragen, ob wir mit den richtigen Kanzleien zusammenarbeiten.“ Offenbar ist die Entscheidung gefallen, dass die bisherigen Vertreter nicht die richtigen sind. Das Ministerium wollte sich dazu öffentlich nicht äußern.