Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigt die im Cannabis-Gesetz verankerte Möglichkeit, gemeinschaftlich und nicht-gewerblich Cannabis in Vereinen oder Genossenschaften anzubauen. „Mit den Anbauvereinigungen machen wir langfristig die Dealer arbeitslos, wir verhindern Verunreinigungen und hohe Konzentrationen von Cannabis und schützen somit die Cannabis-Konsumenten“, sagte Lauterbach der „Bild am Sonntag“.
Der Minister sagte, dass für Jugendliche der Konsum verboten bleibe, der Verkauf an Minderjährige werde strenger bestraft als bisher. In den USA habe sich gezeigt, dass der Konsum Jugendlicher nach der Legalisierung nicht ansteige. Lauterbach: „Flankiert mit entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen wird es gelingen, den Cannabis-Konsum zurückzudrängen.“ Der Minister mahnte: „Die Legalisierung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Droge schädlich ist.“
Kritik an den Cannabis-Anbauvereinigungen übte Klaus Holetschek, CSU-Fraktionschef in Bayern. Er sagte der Sonntagszeitung: „Die Anbauvereinigungen müssen so streng wie möglich überwacht werden und dürfen kein Einfallstor für Kriminelle werden, die sich Zugang zum Schwarzmarkt verschaffen wollen. Das bedeutet: Die Anbauvereinigungen dürfen nicht automatisch zum 1. Juli beginnen.“ Bayern sei hier mit einer eigenen Kontrolleinheit beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel „bestens vorbereitet“.
Die Anbauvereinigungen bräuchten ein „sicheres Gebäudekonzept, am besten eingezäunt und mit einbruchsicheren Fenstern“. Holetschek kündigte strenge Kontrollen an: „Regelmäßig und unangekündigte Kontrollen im Rhythmus von drei Monaten sind Teil der strengen Überwachung – bei den geringsten Mängeln muss es sofort heißen: Rote Karte und Verbot des jeweiligen Anbauvereins.“
Auch die Polizei sieht die Cannabis-Anbauvereine kritisch. „Die zum 1. Juli 2024 legitimierten Anbauvereine werden die hohe Nachfrage nicht sofort decken können“, sagte Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der „Bild am Sonntag“. Der Dealer-Schwarzmarkt habe sich bereits seit April 2024 weiter ausgebreitet. „Kriminelle Strukturen nutzen die neue Gesetzeslage, um aufgrund der Nachfrage ihre Gewinnmarge beim Verkauf von Cannabis deutlich zu erhöhen.“
Poitz sieht Schwächen im Cannabis-Gesetz. Die Regelungen zur Gründung und Betreibung der Anbauverein beinhalteten Risiken und Einfallstore für die organisierte Kriminalität. „Diese könnte die Strukturen der Anbauvereine unterwandern und nutzen“, so Poitz.