Derzeit lasse man die Menschen bei der wichtigen Frage, in welche Klinik sie am besten gehen sollten, alleine, sagte er am Donnerstag bei der Einbringung des sogenannten „Krankenhaustransparenzgesetzes“ in den Bundestag. Die „Transparenz“, die das Gesetz bringe, sei „längst überfällig“, so der Minister: „Wir können die Menschen nicht länger mit dieser existenziellen Frage alleine lassen.“
Das Argument, dass die Pläne zu mehr Bürokratie führen könnten, will Lauterbach nicht gelten lassen: „Das ist einfach falsch“, sagte er. Die notwendigen Daten seien alle vorhanden, es sei aber „traurig“, dass man sie nie veröffentlicht habe. Auch Kritik, wonach die kleinen Häuser benachteiligt würden, sei falsch: „Wir vergleichen nicht Äpfel mit Birnen, sondern wir berücksichtigen die Schweregrade“, so Lauterbach. Zudem veröffentliche man nicht nur die Größe der Klinik, sondern auch die Qualität der Versorgung.
„Das heißt, ich kann dann sehen: Das ist eine kleine Klinik, die macht aber das, was sie kann.“ Das sei dann „transparent“ und helfe auch den kleinen Kliniken auf dem Land und auch den Fachkliniken, sagte der SPD-Politiker. Durch das Gesetz sollen Patienten zukünftig erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Umgebung welche Leistungen anbietet und wie die Kliniken in Bezug auf ärztliches und pflegerisches Personal ausgestattet sind. Das Bundesgesundheitsministerium will dafür ab dem kommenden Jahr ein entsprechendes Verzeichnis veröffentlichen.
Die Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) künftig ergänzende Angaben zu übermitteln: Zuordnung von Leistungen zu Leistungsgruppen, Standortbezug bei Diagnosen und Prozeduren, Daten zum Pflegepersonal sowie Daten zum ärztlichen Personal. Zudem wird das InEK verpflichtet, die bei ihm vorhandenen Daten sowie Auswertungen an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu übermitteln. In dem Online-Atlas sollen die Krankenhäuser Versorgungsstufen (Level) zugeordnet werden: Vorgesehen sind Level der Stufen 1 bis 3 sowie eigene Level für Fachkrankenhäuser und sektorenübergreifende Versorger (Level F und Level 1i).