Darauf hätten die Patienten ein Recht, sagte Lauterbach der „taz“ (Donnerstagsausgabe). „Wenn hier klargestellt wird, dass das Krankenhaus bei der Krebsbehandlung nicht so gut ist, soll dann Ihre Mutter trotzdem dort behandelt werden, weil Sie einfach nicht wussten, dass sie in einer anderen Klinik eine doppelt so hohe Überlebenswahrscheinlichkeit hätte?“ Die Unterschiede seien je nach Eingriff eklatant, so der Bundesgesundheitsminister.
„Wir haben in Deutschland lange in der Illusion gelebt, jede Klinik wäre in der Krebsbehandlung so gut wie die Harvard Medical School.“ Ihm gehe es nicht um eine Art Ranking. „Wir veröffentlichen Daten dazu, wie häufig konkrete Eingriffe gemacht werden, wie gut das Personal dafür qualifiziert ist und wie häufig Komplikationen auftreten.“ An diesem Freitag soll das Transparenzgesetz im Bundesrat beraten werden. In den Ländern stößt das Gesetz auf Widerstand und es wird mit einer Blockade im Bundesrat gerechnet. „Manche Länder haben Sorge, dass Krankenhäuser, die da nicht so gut abschneiden und jetzt schon ökonomische Probleme haben, dann noch mehr ökonomische Probleme bekommen könnten“, sagte der Gesundheitsminister. Lauterbach entkräftete Befürchtungen, dass es zu einem massiven Kliniksterben kommen werde, bevor die geplante Reform der Krankenhausfinanzierung wirkt. „Zumindest für 2024 haben wir mit dem Gesetz einen Lösungsvorschlag auf dem Tisch liegen. Mit dem Transparenzgesetz bringen wir kurzfristig erhebliche Mittel in die Kliniken: Neben Energiehilfen in Milliardenhöhe bringen wir zusätzlich 6 Milliarden Euro für bessere Bezahlung der Pflege in die Krankenhäuser.“
Laut dem Bundesgesundheitsminister sind diese 6 Milliarden nicht von der aktuellen Haushaltssperre im Nachgang des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt betroffen. „Aber wenn die Länder jetzt am Freitag den Vermittlungsausschuss anrufen, dann müsste der Bundestag noch einmal über das Gesetz abstimmen. Angesichts der Haushaltslage rechne ich nicht automatisch mit Zustimmung. Dann gäbe es auch die zusätzlichen 6 Milliarden für die Pflege möglicherweise nicht“, sagte Lauterbach.
Das Transparenzgesetz ist ein Baustein der großangelegten Klinikreform, deren erklärtes Ziel es sei, dass die Ökonomisierung wieder mehr in den Hintergrund tritt und die Qualität der Medizin gefördert wird. „Dafür reformieren wir zum einen die Finanzierung und zum anderen machen wir in einem ersten Schritt die Qualität der Krankenhäuser für bestimmte Eingriffe transparent.“ Ursprünglich sollte die Krankenhausfinanzierungsreform noch in diesem Jahr beschlossen werden und zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Der Zeitplan verzögert sich nun. „Wir werden die Reform hoffentlich bis Ostern beschließen“, sagte Lauterbach. „Es wird weiter so sein, dass die Länder in 2025 und 2026 die Leistungsgruppen zuweisen und dass die Reform 2027, 2028 Geld transportiert und 2029 komplett umgesetzt sein wird.“ Am Donnerstag will Lauterbach mit Vertretern aus den Ländern zusammenkommen, um über die nächsten Schritte der Klinikreform zu sprechen.