„Wir digitalisieren also auf der einen Seite die Patientenakte und bauen auf der anderen Seite eine zentrale Forschungsinfrastruktur auf, in die Daten aus Abrechnungen der Krankenkassen, aus Krebsregistern, Laboren und Genomdatenbanken einfließen“, sagte er dem „Tagesspiegel“ (Freitagsausgabe). Neben den beiden Digitalgesetzen, die gerade im Parlament verhandelt werden, ist das geplante Medizinforschungsgesetz zentraler Bestandteil von Lauterbachs Digitalisierungs- und Forschungsstrategie.
Hier gehe es unter anderem auch um eine Zentralisierung der Ethikkommissionen sowie der Daten- und Strahlenschutzbehörden, von denen es in der Bundesrepublik jeweils 17 gibt. „Für eine bundesweite medizinische Studie die Zustimmung dutzender Kommissionen einholen zu müssen, ist für die Forschung eine absolute Katastrophe“, sagte Lauterbach. „Sinnvoll wäre hier eine federführende Stelle“, konkret das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte. „Das werden wir mit dem Medizinforschungsgesetz umsetzen.“