Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will trotz der angekündigten Reformen für Hausärzte die Krankenkassenbeiträge nicht erhöhen. „Das wird im Großen und Ganzen bei Beitragssatzstabilität funktionieren“, sagte Lauterbach den „ARD-Tagesthemen“ am Dienstagabend.
Durch die Reform werden laut Lauterbach Kosten in einem dreistelligen Millionenbereich anfallen. Wie hoch genau sie ausfallen werden, werde derzeit berechnet. Es werde auf jeden Fall nicht in der Größenordnung von einer Milliarde Euro sein, schätzt der Gesundheitsminister. „Die Umstellung muss kommen. Denn so wie jetzt kann es nicht weitergehen. Wir werden, wenn es so weiter geht viel zu wenige Hausärzte haben.“
Die Kosten seien nicht das Problem, sondern der Mangel an Hausärzten, so Lauterbach. Er verspricht sich von der Reform eine „neue Art der Medizin“ durch Telemedizin, Digitalisierung und Entbürokratisierung. Dadurch werde sich der gesamte Praxisalltag aus der Sicht von Patienten und Ärzten verbessern.
Der SPD-Politiker verspricht schnelle Effekte. „Schon in diesem Jahr wird das beginnen. Wir kommen ja jetzt mit dem Gesetz noch, also im Januar werden wir es der Öffentlichkeit vorstellen“, so Lauterbach. „Es ist eine komplette Umstellung der Honorierung zunächst der Hausärzte.“ Viele Patienten müssten künftig nicht mehr in die Praxen kommen, sondern könnten vieles telefonisch erledigen, etwa Krankschreibungen oder Verlängerungen einer Verschreibung. „Wichtig ist, dass die Praxen aber dann trotzdem ihr Geld bekommen“, so Lauterbach. Das solle durch eine Art Jahrespauschale sichergestellt werden.
Mithilfe von Vorhaltepauschalen sollen die Hausarztpraxen künftig „entökonomisiert“ werden. Die von Ärztevertretern kritisierte Budgetierung von Leistungen soll zudem beendet werden. An die Stelle von Quartalspauschalen soll außerdem eine Jahrespauschale treten. Um den Personalmangel und die Arbeitslast von Hausärzten zu verringern, will Lauterbach die Zahl der Medizinstudenten um rund 5.000 pro Jahr erhöhen. Auch der zeitaufwändige Arzneimittelregress, mit dem Kosten für verordnete Arzneimittel, die aus Sicht der Krankenversicherung nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, von Ärzten zurückgefordert wird, soll reformiert werden.