Lebensmittelhandel gegen Tierwohlabgabe im Supermarkt

Die Handelsbranche reagiert mit Skepsis auf Überlegungen in der Koalition, eine Tierwohlabgabe auf Lebensmittel aus landwirtschaftlicher Herstellung einzuführen. "Eine Erhebung an der Supermarktkasse wäre aus unserer Sicht nicht praktikabel", sagte der Präsident des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels, Björn Fromm, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Die Handelsbranche reagiert mit Skepsis auf Überlegungen in der Koalition, eine Tierwohlabgabe auf Lebensmittel aus landwirtschaftlicher Herstellung einzuführen.

„Eine Erhebung an der Supermarktkasse wäre aus unserer Sicht nicht praktikabel“, sagte der Präsident des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels, Björn Fromm, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Der Einzelhandel würde benachteiligt, wenn Großverbraucher und Gastronomie in großen Teilen nicht in die Abgabepflicht einbezogen würden.“ Dabei würden dort „große Mengen an tierischen Produkten angeboten und verzehrt“. Dem Lebensmittelhandel werde dagegen gerne „eine sehr weitgehende Lieferkettenverantwortung übertragen, die nicht seiner tatsächlichen Stellung innerhalb der Lebensmittelwertschöpfungskette entspricht“. Die meisten Agrarrohstoffe für die Verarbeitung zu Lebensmittelprodukten werden an die Unternehmen der Ernährungswirtschaft wie etwa Molkereien oder Schlacht- und Zerlegebetriebe verkauft.

Der Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbands, Christoph Minhoff, forderte neue Berechnungen, um die Wirksamkeit einer Tierwohlabgabe einschätzen zu können. Vor der Einführung sei dies wichtig, „um sicherzustellen, dass nicht ein immens hoher bürokratischer Aufwand betrieben wird, der am Ende des Tages nicht zum Ziel führt“, sagte Minhoff dem RND. Seit den Empfehlungen der Borchert-Kommission und der Zukunftskommission Landwirtschaft für eine solche Abgabe hätten sich die Voraussetzungen geändert, so der Verbandschef. Die damaligen Berechnungen entsprächen „nicht mehr den aktuellen Kosten vor dem Hintergrund der gestiegenen Preise“.




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