Grundsätzlich gelte, Schüler genössen ebenso Persönlichkeitsschutz wie Erwachsene, sagte Verbandspräsident Stefan Düll der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochausgabe). „Lehrkräfte haben hier eine besondere Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten jungen Menschen. Es gilt eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber unbeteiligten Dritten, außer gegenüber den Eltern und den Strafverfolgungsbehörden. Das ist im Fall der Brüder Aiwanger nicht anders.“
Wenn ein Schüler gegen Regeln verstoße, ergreife die Schule nach einer Anhörung geeignete Erziehungsmaßnahmen, erläuterte der Lehrerverbandspräsident. Bei Straftaten werde die Polizei eingeschaltet. Grundsätzlich sei die Schule aber keine Strafverfolgungsbehörde, sondern ergreife die geringstmögliche Erziehungsmaßnahme. Düll erklärte, die Gründe für „ein solches Pamphlet“ wie im vorliegenden Fall könnten unterschiedlich sein, etwa Rache, Provokation, eine extremistische Haltung oder auch Imponiergehabe. „Je nach Alter und Reife weiß man aber, welche Brisanz damit verbunden ist“, so Düll.