Mit Blick auf die verstrichene Zeit der Untersuchungshaft von über zwei Jahren und die nunmehr verhängte Freiheitsstrafe, auf die diese anzurechnen sein werde, wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, teilte das Gericht am Mittwochabend mit. Die mutmaßliche Linksextremistin war am Vormittag unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen worden.
Das Strafmaß für E. beträgt fünf Jahre und drei Monate, sie befand sich seit dem 5. November 2020 in Untersuchungshaft. In dem Prozess ging es seit September 2021 um eine Reihe von Überfällen. Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, zwischen 2018 und 2020 mehrere Angriffe auf Neonazis begangen zu haben. Die Taten ereigneten sich in Wurzen, Leipzig-Connewitz sowie im thüringischen Eisenach.
Lina E. soll sich den Ermittlern zufolge spätestens im August 2018 der in und um Leipzig gegründeten linksextremistischen Vereinigung angeschlossen haben. Ausschlaggebend für diese war laut Bundesanwaltschaft eine von allen Mitgliedern geteilte „militante linksextremistische Ideologie“, die eine Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols beinhalte. Vor diesem Hintergrund soll die auch überregional vernetzte Vereinigung gewaltsame Angriffe gegen Personen durchgeführt haben, die aus ihrer Sicht der „rechten Szene“ angehörten. Die Aktionen wurden meistens intensiv vorbereitet.
Sie schlossen nach Einschätzung der Behörden etwa im Vorfeld die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer ein. Lina E. soll seit Anbeginn ihrer Mitgliedschaft eine „herausgehobene Stellung“ innerhalb der Vereinigung eingenommen haben. Unter anderem soll sie bei körperlichen Übergriffen das Kommando übernommen, deren Ausführung vorbereitet und ihr Kraftfahrzeug als Fluchtmittel zur Verfügung gestellt haben. Die übrigen Angeschuldigten befanden sich bisher auf freiem Fuß.
Der Prozess im extra gesicherten Hochsicherheitssaal des OLG Dresden hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da es sich um die schwersten Vorwürfe gegen die linksradikale Szene seit Jahren handelte. Das Verfahren basierte vor allem auf Indizien, die Anklage stützte sich zudem auf Aussagen eines Kronzeugen. Aus der linken Szene wurden immer wieder Vorwürfe eines „politisch motivierten Verfahrens“ erhoben, die Bundesanwaltschaft sprach im Prozess wiederum von einem „außergewöhnlichen Maß an krimineller Energie“. Kritiker des Urteils hatten eine zu dünne Beweislage beklagt.