„Das NRW-Modell entspricht nicht den Erwartungen des Bundes“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). „Die Landesregierung möchte offenbar keinen eigenen Beitrag leisten, sondern die Kommunen selbst zahlen lassen“, fügte er hinzu.
Gemeinden, die sparsam gewirtschaftet hätten, würden damit belastet. Davon gingen „falsche Anreize“ aus, so der FDP-Chef. „Außerdem fehlt es an einem Plan, wie rechtssicher eine Wiederholung der Verschuldung von Kommunen ausgeschlossen werden kann – zum Beispiel über eine Art Schuldenbremse in der NRW-Verfassung“, sagte Lindner. „Eine solche Schuldenbremse hat sogar die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Bedingung für ihre Zustimmung zur notwendigen Grundgesetzänderung gemacht. Das hat Schwarz-Grün leider ausgeblendet“, so der Finanzminister. Die NRW-Landesregierung hatte am Montag angekündigt, 2024 mit der lange geforderten Entlastung der Kommunen von ihren Altschulden zu beginnen. Geplant sei, ab Mitte 2024 die Hälfte der kommunalen NRW-Altschulden in Höhe von 9,85 Milliarden Euro in Landesschulden zu überführen, hatte die NRW-Kommunal- und Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) angekündigt. Am Mittwoch sollten dazu Eckpunkte im NRW-Kabinett beschlossen werden. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagte: „Nordrhein-Westfalen geht in Vorleistung, jetzt ist der Bund am Zug, seinen Teil beizutragen.“ Auch Scharrenbach appellierte an den Bund, den fehlenden Teil der kommunalen Altschulden zu übernehmen. Altschulden sind nach einer Definition des Bundes Liquiditätskredite, die über eine Pro-Kopf-Verschuldung von 100 Euro pro Einwohner hinausgehen. In den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden geht es dabei um rund 19,7 Milliarden Euro.
199 der 429 Kommunen in NRW könnten nach den bisherigen Informationen von dem Angebot des Landes profitieren, sagte Scharrenbach.