Das Bundesfinanzministerium (BMF) ermahnt seine Mitarbeiter, in ihren dienstlichen Schreiben und Dokumenten künftig keinen Genderstern oder andere Gender-Sonderzeichen mehr zu verwenden. Stattdessen soll unter anderem die Doppelform benutzt werden.
„Ich bitte Sie, diese Vorgaben im externen und internen Schriftverkehr des BMF zu beachten“, schreibt der zuständige Referatsleiter in einer Hausmitteilung, aus der der „Spiegel“ zitiert. Damit stehen Konstruktionen wie „Beamt*innen“, „Kolleg:innen“, „Expert_innen“ oder „SteuerzahlerInnen“, die Anhänger der sogenannten geschlechtergerechten Sprache bevorzugen, auf dem Index. Das BMF beruft sich auf die Maßgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung, die für den Bund verbindlich seien. Der Rat habe zuletzt im Dezember festgestellt, dass Schreibweisen etwa mit Genderstern „vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckt sind“.
Zuletzt waren im BMF vermehrt gegenderte Varianten aufgetaucht, wobei sämtliche Möglichkeiten zum Einsatz gekommen sein sollen. In der Belegschaft wuchs daraufhin der Wunsch, zu klären, ob das zulässig sei, und wenn ja, in welchen Variationen.
Zurück zum generischen Maskulinum will das FDP-geführte Haus aber auch nicht mehr: Das Rundschreiben empfiehlt, jeweils beide Geschlechter zu nennen, also etwa „Schülerinnen und Schüler“, oder neutral zu formulieren, statt den „Rat eines Arztes“ zum Beispiel „ärztlichen Rat“ einzuholen. Während die erste Variante Personen, die sich keinem Geschlecht zuordnen wollen, sprachlich noch mehr ausschließt als das generische Maskulinum, gehört die zweite Variante letztlich auch zum Kosmos der Gendersprache.