Nach Ansicht des früheren Vorsitzenden der ehemaligen Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Wahlwiederholung der Bundestagswahl in Berlin ein Signal für seine Partei. „Ich bin erleichtert“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). „Eine Hürde unseres Comeback-Plans für den erneuten Einzug in den Bundestag ist genommen.“
Bartsch ergänzte: „Wir werden bis zum Ende der Legislatur als die Linke im Deutschen Bundestag bleiben und unsere Aufgabe als die soziale Opposition wahrnehmen.“ Mit Blick darauf, dass die Ex-Linke Sahra Wagenknecht ebenso im Parlament verbleiben wird, sagte Bartsch: „Sie hat bei dem Urteil nichts zu sagen gehabt, sondern nur dabeigesessen.“ Durch das Urteil werden voraussichtlich die von der Linken gewonnenen Direktmandate bei der Bundestagswahl 2021 nicht gefährdet sein. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls: „Das Urteil bestätigt, mit einigen Ergänzungen, punktgenau die Entscheidung der Ampel“, sagte er der „Rheinischen Post“. Demokratien zeichneten sich dadurch aus, „dass sie Fehler erkennen und korrigieren“. Das Urteil werde voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Direktmandate der Linken haben und damit auch nicht auf die Mandate der Ex-Linken um Sahra Wagenknecht: „Aber noch weniger als jetzt schon kann Wagenknecht sowieso nicht im Plenum anwesend sein“, sagte Wiese. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) sagte zu dem Urteil: „Jetzt hat die damalige rot-rot-grüne Regierung in Berlin noch einmal von den Verfassungsrichtern in Karlsruhe bescheinigt bekommen, dass sie einen katastrophalen Wahltag zu verantworten hat. In der Summe ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nachvollziehbar.“
Dieses Urteil stärke die Demokratie und mache noch einmal überdeutlich, dass Wahlfehler keine lässliche Sünde seien, sondern im Zweifel Konsequenzen haben müssten, sagte er der „Rheinischen Post“.