„Man muss es nur wollen“, sagte Linnemann dem Nachrichtenportal ntv. Auf Kritik, sein Vorstoß sei populistisch oder nicht umsetzbar, entgegnet Linnemann, einige Gerichte würden längst vormachen, dass dies gehe.
„Der Rechtsstaat muss sich durchsetzen, indem Straftäter – wenn möglich – sofort Konsequenzen spüren“, so Linnemann. „Und dies ist laut Strafprozessordnung bereits möglich und wird vielerorts angewandt. Eine Gesetzesänderung ist demnach gar nicht nötig.“ In einigen Gerichtsbezirken werde von einer solchen Verfahrensform bereits rege Gebrauch gemacht, etwa in Baden-Württemberg. „Wir sollten darauf hinarbeiten, dass solche beschleunigten Verfahren künftig viel häufiger angewendet werden“, so der CDU-Generalsekretär.