Löhrmann: NRW-Banken sollen NS-Vergangenheit aufarbeiten

Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Sylvia Löhrmann, appelliert an Banken, sich wissenschaftlich mit ihrer Rolle in der NS-Zeit auseinanderzusetzen. Es gebe zwar keine Pflicht für Kreditinstitute als Körperschaften des öffentlichen Rechts, "aber es ist eine Leerstelle, ein blinder Fleck, und es wäre wünschenswert, dass es so nicht bleibt", sagte Löhrmann der "Rheinischen Post" (Montagsausgabe).

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Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Sylvia Löhrmann, appelliert an Banken, sich wissenschaftlich mit ihrer Rolle in der NS-Zeit auseinanderzusetzen.

Es gebe zwar keine Pflicht für Kreditinstitute als Körperschaften des öffentlichen Rechts, „aber es ist eine Leerstelle, ein blinder Fleck, und es wäre wünschenswert, dass es so nicht bleibt“, sagte Löhrmann der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe). Es habe insgesamt einen Wandel in der Justiz gegeben in Bezug auf NS-Unrecht, „sowohl im Umgang mit Opfern als auch mit rechtlichen Ansprüchen“, so die langjährige ehemalige Landtagsabgeordnete der Grünen.

Das Vorgehen der Sparkasse Hagen im Streit um ein jüdisches Bankkonto aus der Nazi-Zeit kritisiert Löhrmann als „unsensibel“: „Offensichtlich ist es ja nicht einmal zu persönlichen Gesprächen gekommen. Losgelöst von diesem Fall bin ich der Meinung, hier besteht grundsätzlich Entscheidungsbedarf: Was ist mit dem Konto eines jüdischen Bürgers im Nationalsozialismus und darüber hinaus passiert?“ Auf die Gerichtsentscheidung sei sie gespannt.

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Der Rechtsstreit zwischen der Sparkasse Hagen und einem jüdischen Nachfahren und rechtlichen Erben des Kontos läuft derzeit vor dem Oberlandesgericht Hamm in zweiter Instanz. Der Mann, ein Schweizer Geschäftsmann, klagt auf Auskunft und Herausgabe eines Kontos, das seinem jüdischen Urgroßvater in der NS-Zeit gehörte und in Vergessenheit geriet, nachdem die Familie nach Bern geflohen war. Eine Entscheidung am OLG Hamm wird für den 7. Mai 2025 erwartet.


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