MAD soll zusätzliche Befugnisse für Auslandseinsätze erhalten

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) soll künftig erweiterte Befugnisse zur Abwehr von Spionage- und Sabotageversuchen erhalten. Dies sieht ein neuer Gesetzesentwurf vor, der die Sicherheitsmaßnahmen im Verteidigungsbereich stärken soll. Ziel ist es, die Bundeswehr besser vor Bedrohungen durch ausländische Geheimdienste und kriminelle Akteure zu schützen

Erweiterte Befugnisse für ​den Militärischen Abschirmdienst

Der Militärische Abschirmdienst‌ (MAD) soll zusätzliche Befugnisse zur Abwehr von Spionage- und Sabotageversuchen erhalten.​ Das Verteidigungsministerium arbeitet dazu ⁣an einer ‍umfassenden Reform ⁢des ⁤MAD-Gesetzes,⁤ berichtet‌ die „Welt⁣ am Sonntag“.

Neue ‍Einsatzmöglichkeiten im​ Ausland

Demnach soll der für‍ die Bundeswehr zuständige Nachrichtendienst laut Referentenentwurf bei Einsätzen jenseits des deutschen Hoheitsgebietes auch ⁤außerhalb von Bundeswehr-Liegenschaften​ nachrichtendienstliche‌ Mittel wie das Abhören von Telekommunikation oder das Heranspielen⁢ von Vertrauenspersonen nutzen dürfen. Die derzeitige Rechtslage gestattet dem ​MAD, im ⁢Regelfall nur in Bundeswehr-Stützpunkten und nur gegen die eigenen Soldaten tätig werden‍ zu⁣ dürfen.

Stärkung der Bundeswehr

Das Verteidigungsministerium will den MAD durch die Gesetzesänderung für ​die von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ausgerufene „Zeitenwende“ ertüchtigen. „Die‌ Novellierung gewährt dem Militärischen Abschirmdienst ⁣die notwendigen Befugnisse, um die Bundeswehr auch bei Auslandseinsätzen ⁣gegen‍ Spionage und Sabotage durch fremde Mächte, sowie gegen extremistische ⁤Unterwanderungsversuche aus den eigenen Reihen‍ schützen zu können“, sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums der „Welt am Sonntag“. „Wir setzen darauf, dass das Gesetz ‌noch in diesem Jahr verabschiedet werden und in ⁤Kraft treten kann“, so die Sprecherin.

Schutz der Nato-Ostflanke

Die Gesetzesänderung soll den Militärischen Abschirmdienst vor​ allem für ​den ‌Schutz ‌der im Aufbau befindlichen „Brigade Litauen“ an der⁢ Ostflanke ⁢der Nato wappnen und Befugnisse zur Abwehr ‌russischer ‍Aktionen ⁢einräumen. Außerdem soll die Reform Anforderungen​ des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen, welches in⁢ mehreren Urteilen eine Präzisierung der rechtlichen Voraussetzungen zum ⁣Einsatz ⁣nachrichtendienstlicher Mittel⁢ angemahnt ⁤hatte. Zudem soll das novellierte Gesetz eine Vorab-Kontrolle nachrichtendienstlicher Maßnahmen durch den ⁤im April 2021 ‍zunächst ‌nur für den Bundesnachrichtendienst eingerichteten „Unabhängigen Kontrollrat“ festschreiben.

Reaktionen aus der ‌Politik

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von⁢ Notz sagte der ⁢“Welt am​ Sonntag“, dass das Verfassungsgericht für⁢ die Gesetzesänderung klare Vorgaben gemacht habe. „Beispielsweise müssen alle nachrichtendienstlichen‍ Mittel hinreichend bestimmt und ⁢klar ausformuliert sein und je nach Eingriffstiefe und Schwere einer unabhängigen Vorabkontrolle⁤ unterworfen werden.“ Auch der verteidigungspolitische Sprecher der FDP, ‌Alexander⁢ Müller, mahnte‍ klare⁢ Regelungen an. ⁣“Dabei⁤ gehen wir von dem ⁢Grundsatz aus, dass wir starke Nachrichtendienste benötigen, die starker Kontrolle‍ unterliegen“, ⁣sagte Müller.




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