Medizinethiker Taupitz: Bundesregierung muss Eizellspende erlauben

Der Medizinethiker und Jurist Jochen Taupitz fordert die Bundesregierung auf, die bislang in Deutschland verbotene Eizellspende zu legalisieren. Das zugrunde liegende Embryonenschutzgesetz sei "ein einziges Verbotsgesetz" und nicht mehr zeitgemäß, sagte der Professor der Uni Mannheim, der Mitglied der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ist, der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Die Kommission berät die Bundesregierung.

Der Medizinethiker und Jurist Jochen Taupitz fordert die Bundesregierung auf, die bislang in Deutschland verbotene Eizellspende zu legalisieren.

Das zugrunde liegende Embryonenschutzgesetz sei „ein einziges Verbotsgesetz“ und nicht mehr zeitgemäß, sagte der Professor der Uni Mannheim, der Mitglied der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ist, der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).

Die Kommission berät die Bundesregierung. Dass die Samenspende erlaubt sei, die Eizellspende aber nicht, widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz. In Deutschland werde massiv in das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung der Frauen eingegriffen – und zwar sowohl der Eizellspenderinnen als auch der Empfängerinnen.

„Die Eizellspende ist im Grunde eine Organspende, und so sollte sie auch behandelt werden“. Das Embryonenschutzgesetz ist 34 Jahre alt. Es beruht auf der Annahme, dass Kinder von zwei Müttern – einer genetischen und einer gebärenden – Identitätsfindungsprobleme bekommen könnten.

„Die Befürchtungen einer sogenannten gespaltenen Mutterschaft haben sich in Luft aufgelöst“, sagte Taupitz. Ebenso wie die medizinischen Bedenken. 1990 seien die Risiken für die Spenderin größer gewesen. Aber die Verfahren seien inzwischen viel schonender. Dass Paare, die auf eine Eizellspende angewiesen sind, die Möglichkeiten im Ausland nutzten, sei daher völlig legitim.




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