Das zeigt eine Umfrage, die der Deutsche Städtetag unter seinen Mitgliedern durchgeführt hat. Laut Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes sollen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen, alle anderen bis 2028.
„Die Städte analysieren, wie hoch der Wärmebedarf in den Quartieren ist, wo ein strategischer Ausbau der Fernwärme und wo eine dezentrale Versorgung etwa über Wärmepumpen sinnvoll ist“, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, am Montag. Schon in der Planung müssten Bauzeiten für zahlreiche Baumaßnahmen koordiniert werden. „Einen Wärmeplan aufzustellen ist ein komplexer Prozess und nimmt in der Regel zwei bis drei Jahre in Anspruch. Das gibt es nicht zum Nulltarif.“ Wichtig sei auch, dass Vorreiter-Kommunen, die bereits freiwillig oder auf Basis landesrechtlicher Vorgaben Wärmepläne aufgestellt haben, nicht benachteiligt würden. „Bereits fertige Wärmepläne müssen anerkannt werden“, sagte Dedy. Auch müsse klar sein, dass eine kommunale Wärmeplanung keinen Anspruch auf eine Versorgung mit einem bestimmten Energieträger wie Wasserstoff oder Biogas garantiere. „Deswegen ist es gut, dass Anbieter von Gasheizungen ab Januar 2024 nur nach einer verpflichtenden Beratung der Kunden Geräte verkaufen dürfen“, so Dedy.
Die Menschen müssten wissen, welche Optionen sie bei der Wärmeversorgung haben, damit sie nicht in eine Kostenfalle laufen oder in die falsche Technologie investieren.