Im Haushaltsentwurf für 2024 und in der Mittelfristplanung bis 2027 wieder der volle Steuersatz von 19 Prozent veranschlagt, berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Kreise des Bundesfinanzministeriums. Nach der derzeitigen Rechtslage gilt bis Ende des Jahres für Speisen noch der ermäßigte Satz von sieben Prozent statt der Regelsatz von 19 Prozent.
Das sorgt bei Bund und Ländern zusammen für Mindereinnahmen von jährlich rund 3,4 Milliarden Euro. In FDP-Kreisen wurde allerdings betont, dass es in dieser Frage noch keine endgültige Entscheidung gebe. „Über die mögliche Verlängerung beziehungsweise Entfristung der ermäßigten Mehrwertsteuer entscheidet der Haushaltsgesetzgeber im Lichte der Steuerschätzung von November“, hieß es.