Die Partei habe in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen dafür notwendigen Grad erreicht, teilte das DIMR am Mittwoch die Ergebnisse einer Untersuchung mit. „Die AfD will die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen.“
Es handele sich, bereits nach ihrer Programmatik, um eine rechtsextreme Partei. Sie ziele auf die Abschaffung der in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verbrieften Garantie der Menschenwürde. Außerdem setze sich innerhalb der AfD zunehmend ein Kurs durch, der sich an der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus orientiere, hieß es weiter. Einen Antrag zum Verbot einer Partei können der Bundestag, der Bundesrat sowie die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht stellen. Die Entscheidung für oder gegen einen solchen Antrag könne von vielen Überlegungen – auch politischen Erwägungen – abhängen, so das DIMR. „Unabhängig davon, ob oder zu welchem Zeitpunkt sich die Antragsberechtigten dafür entscheiden, einen Verbotsantrag zu stellen, kann der von der AfD ausgehenden Gefahr nur effektiv begegnet werden, wenn sich die anderen Parteien auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen unmissverständlich von der AfD abgrenzen.“ Eine solche Abgrenzung sei gegenwärtig nicht durchgängig gegeben, was sich insbesondere auf kommunaler Ebene beobachten lasse. Als weitere mögliche Konsequenzen nennt das Institut die „Anwendung des Waffenrechts“ gegenüber AfD-Mitgliedern oder des Disziplinarrechts gegenüber Beamten, Soldaten oder Richtern, die die AfD unterstützen.