Eine Ministerpräsidentenkonferenz könne immer nur Vorbereitungen treffen für spätere konkrete Gesetzgebungsarbeit und die müsse jetzt geleistet werden, sagte Merz am Dienstag in Berlin. „Alles das, was gestern beschlossen worden ist, kann erst wirksam werden, wenn die entsprechende Gesetzgebung des Bundes auch gemacht worden ist.“
Merz begrüßte unter anderem die Pläne, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unter Umständen nicht schon nach 18 Monaten, sondern erst nach 36 Monaten auf das Niveau des sogenannten Bürgergeldes anzuheben. „Das Ganze ist gestern jetzt vereinbart worden, aber beschlossen ist es erst, wenn es im Asylbewerberleistungsgesetz steht“, so Merz. „Ich will deswegen die Bundesregierung auffordern, dieses Thema, aber auch alle anderen, die gestern vereinbart worden sind, jetzt zügig in Form von entsprechenden Gesetzentwürfen in den Deutschen Bundestag einzubringen.“ Er erwarte von der Bundesregierung, dass diese Beschlüsse vor dem Jahresende in den Bundestag kommen, sodass die letzte Bundesratssitzung im Dezember noch erreicht werden kann, um den abschließenden Beschluss der Länderkammer auch zu ermöglichen.
„Nur dann können diese Vorschläge der letzten Nacht am 1. Januar 2024 auch in Kraft treten“, sagte der CDU-Chef. Die Einschätzung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), wonach es sich bei der Einigung um einen „historischen Moment“ handele, teilt Merz allerdings nicht: „Das ist ein Schritt nach vorne gewesen, ob er dann auch zu Ergebnissen führt, die man dann historisch nennen könnte, werden wir vielleicht erst im nächsten Jahr um diese Zeit beurteilen können.“