„Ich plädiere für die Schaffung einer echten Unternehmensteuer“, sagte Merz dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe). „Das bedeutet: Alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform werden nur noch nach einem einheitlichen Unternehmenssteuerrecht besteuert, Personengesellschaften nicht mehr nach der Einkommensteuer.“
Bisher unterliegen rund eine Million Personengesellschaften in Deutschland der Einkommensteuer. „Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Einkommensteuer für die unternehmerischen und gewerblichen Einkünfte gehen auf in einer einfachen und verständlichen Unternehmensbesteuerung“, sagte Merz. Mit der Reform wäre auch eine Senkung des Steuersatzes verbunden. „Wettbewerbsfähig sind wir mit etwa 25 Prozent“, sagte der CDU-Vorsitzende.
Es wäre die größte Reform der Unternehmensbesteuerung seit Jahrzehnten. Man müsse „zunächst wohl mit Mindereinnahmen in einer Größenordnung zwischen 20 und 30 Milliarden Euro kalkulieren“, sagte Merz. „Aber natürlich werden wettbewerbsfähige Unternehmenssteuern auch zu mehr Wachstum und damit zu mehr Einnahmen führen.“ Das lasse sich aber nur schwer beziffern.
Aber ohne Reform und den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit „verlieren wir mittelfristig noch viel mehr“, so Merz. Merz betonte, dass die Kommunen für den Wegfall der Gewerbesteuer kompensiert würden. „Wir befassen uns heute mit einer grundlegenden Reform der gesamten Unternehmensbesteuerung, bei der es dann auch eine Neuverteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden geben muss“, sagte Merz. Natürlich werde man dabei auf eine ausreichende Finanzausstattung der Gemeinden achten.
„Wir würden ihnen sogar zusätzliche Freiräume geben, etwa bei der Festlegung von Hebesätzen“, erläuterte Merz seine Pläne.