Mieterbund rechnet weiterhin mit Heizungsgesetz ab 2024

Der Deutsche Mieterbund rechnet trotz der verschobenen Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes nicht mit Änderungen zulasten der Mieter oder mit einem späteren Inkrafttreten.

„Wir gehen davon aus, dass das Gesetz nach ordentlicher Beratung im Bundestag wie geplant zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten wird“, sagte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. In „mühevollen Verhandlungen“ habe erreicht werden können, dass die Umlage der Kosten für den Heizungstausch auf Mieter begrenzt werde und sie keine zusätzliche Kostenbelastung fürchten müssten.

„Daran darf nicht mehr gerüttelt werden.“ Er sehe aber durchaus noch Spielraum für besseren Mieterschutz im Gesetz, so Siebenkotten: Wenn die weiteren Beratungen dafür genutzt würden, die „auf den letzten Metern“ gestrichene Begrenzung der Heizkosten für Mieter bei Heizungen, die mit teuren Energieträgern wie zum Beispiel Wasserstoff betrieben würden, wieder in das Gesetz einzufügen, „würden wir dies natürlich sehr begrüßen“. Auch die Vermieter pochen darauf, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht erneut aufzuschnüren: „Das GEG ist ein Kompromiss, der keine Begeisterung auslöst, aber praktikabel ist“, sagte der Präsident des Vermieterverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, dem RND. „Dieses Ergebnis wird sicher nicht noch mal infrage gestellt.“




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