Das geht aus den Antworten auf Anfragen des „Spiegels“ an die Ministerien und das Kanzleramt hervor. Den Angaben zufolge zählten etwa das Justizministerium 9,27 Prozent sowie das Ministerium für Arbeit und Soziales 9,85 Prozent zuletzt die höchsten Quoten an schwerbehinderten Beschäftigten.
Private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen müssen nach dem Sozialgesetzbuch auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Personen beschäftigen. Für Bundesministerien gilt eine Quote von sechs Prozent, wenn sie am 31. Oktober 1999 auf mindestens sechs Prozent der Arbeitsplätze bereits schwerbehinderte Menschen beschäftigt hatten. Zum Teil haben sich die Ministerien selbst höhere Pflichtquoten auferlegt. So hat etwa das Finanzministerium, das derzeit eine Schwerbehindertenquote von sechs Prozent angibt, das Ziel einer durchschnittlichen Schwerbehindertenquote von zehn Prozent bis zum Jahr 2032 festgelegt. Demnach soll bis 2025 eine Beschäftigungsquote von sieben Prozent und bis 2029 eine Beschäftigungsquote von acht Prozent erreicht werden. Dies wurde in einer Inklusionsvereinbarung festgehalten.