Am Freitag verurteilte das Oberlandesgericht Köln das Bundesgesundheitsministerium zur Zahlung von 85,6 Millionen Euro an einen Lieferanten von Corona-Masken. Hinzu kommen Verzugszinsen, die sich Stand Freitag auf 33 Millionen Euro belaufen.
Für seine weitere Prozessführung müsse das Gesundheitsministerium die jüngsten Urteile berücksichtigen, um künftige Kosten so gering wie möglich zu halten, sagte Karsten Klein, Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, der „Welt“ (Samstagausgabe). Das Urteil könnte – wie schon ein ähnliches Verfahren in zweiter Instanz aus dem Juni – eine Signalwirkung auf rund 100 weitere Klagen im Zusammenhang mit Corona-Masken haben, die vor Gericht anhängig sind. Sollte das Gesundheitsministerium diese ebenfalls verlieren, droht insgesamt ein Rekordschaden von 2,3 Milliarden Euro, der aus Haushaltsmitteln gezahlt werden müsste.
Erstmals bringt die FDP-Fraktion nun die Einberufung eines Untersuchungsausschusses ins Spiel. „Das Zustandekommen des Open-House-Verfahrens sowie allgemein die massive Überbeschaffung von Schutzmasken unter Jens Spahn müssen restlos aufgeklärt werden, im Zweifel durch das scharfe Schwert eines Untersuchungsausschusses“, forderte Klein. Unabhängig davon sei es weiterhin notwendig, dass die gesamte Corona-Politik durch eine Enquete-Kommission sachlich aufgearbeitet werde.
Auch Paula Piechotta, Mitglied im Haushaltsausschuss und Berichterstatterin der Grünen-Bundestagsfraktion für den Gesundheitsetat, fordert einen Untersuchungsausschuss im Herbst, falls die kürzlich von Lauterbach einberufene Sonderermittlerin Margaretha Sudhof (SPD) keine ausreichenden Antworten bei der Aufklärung findet. „Das Urteil des OLG Köln überrascht wenig und bestätigt erneut die Lesart vorheriger Rechtsprechungen: Das damalige BMG unter Jens Spahn hat erhebliche Fehler bei der Durchführung der Open-House-Verfahren gemacht“, sagte Piechotta der „Welt“ (Samstagausgabe). Dies koste die Steuerzahler nicht nur die 85 Millionen Euro, auf die das Unternehmen vertraglichen Anspruch habe, sondern zusätzlich 33 Millionen für die Zinsen aufgrund der Verschleppung. „Der potenzielle finanzielle Schaden, der noch aus den schwebenden Gerichtsverfahren entstehen könnte, ist immens.“
Eine Revision des Urteils ist zwar nicht zugelassen, das Gesundheitsministerium hat aber die Möglichkeit, eine sogenannte Nichtzulassungs-Beschwerde gegen die fehlende Revisionsmöglichkeit einzulegen. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums teilte mit, der Bund beabsichtige, die Entscheidung durch den Bundesgerichtshof „letztinstanzlich überprüfen und damit die in Streit stehenden Rechtsfragen klären zu lassen“. Die Bundesrepublik Deutschland halte an ihrer anderslautenden Rechtsauffassung „ausdrücklich fest“.