Familienrechtler und Psychologen kritisieren ein Gesetzesvorhaben des Bundesfamilienministeriums, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt verbessern soll. Das berichtet der „Spiegel“.
So sieht der Entwurf etwa vor, dass Betroffene, aber auch Personen, die ein berechtigtes Interesse belegen können, leichter Akten des Jugendamts oder von Heimen einsehen können. Bei einer individuellen Aufarbeitung der Gewalt können Betroffene von einem Gremium unterstützt werden, der Aufarbeitungskommission. Sie besteht seit 2016 und soll nun dauerhaft eingerichtet werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie kritisiert in einer Stellungnahme, es bestehe „die konkrete Gefahr einer Ablösung der Wahrheitsfindung von strafprozessualen Standards“. Auch der Deutsche Familiengerichtstag fürchtet „Parallelstrukturen“, bei denen es fraglich sei, ob sie „einen sinnvollen Beitrag zum Kinderschutz“ leisten könnten. So könnten trotz eines Freispruchs in einem Strafverfahren „verschiedene staatliche Stellen zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen“, was zu einer „faktischen Verurteilung“ führen könne. Dem Ministerium nach soll der Entwurf Ende Mai im Bundeskabinett diskutiert werden.