„Wir hatten uns im Koalitionsvertrag ohnehin vorgenommen, die Stiftungsfinanzierung rechtlich präziserer abzusichern. Wir wollten aber nicht mit einem Gesetzentwurf vorpreschen, sondern das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abwarten“, sagte Johannes Fechner, Rechtspolitiker der SPD-Fraktion im Bundestag.
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese hatte im Oktober dem Spiegel gesagt, aus der Rechtsprechung sei eine Notwendigkeit für ein solches Gesetz „bislang nicht abzuleiten“. Eine bessere rechtliche Absicherung wollte die SPD über einen einfachen Beschluss im Haushaltsgesetz oder angepasste Verwaltungsvorschriften erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun ein Gesetz angemahnt, nachdem die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung geklagt hatte. Fechner sagte dazu: „Kein Geld für Verfassungsfeinde – nach diesem Grundsatz werden wir nun schnell ein Stiftungsgesetz im Deutschen Bundestag erarbeiten und verabschieden.“ Das Bundesverfassungsgericht gebe dem Gesetzgeber einen Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung eines Stiftungsgesetzes. „Diesen werden wir nutzen. Wenn Zweifel etwa auf Basis von Verfassungsschutzberichten bestehen, dass eine Stiftung nicht zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, dann darf sie keine Steuermittel bekommen“, so der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion. „Wir werden nun zügig in die Beratungen für ein Stiftungsgesetz einsteigen mit dem Ziel, dass Verfassungsfeinde keine Steuergelder bekommen.“