„Da der mutmaßliche Amokläufer von Hamburg anscheinend eine waffenrechtliche Erlaubnis innehatte, muss nun genau geklärt werden, wie er dazu kam“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Es sei „mehr als fragwürdig“, warum nur Unter-25-Jährige ein amtsärztliches oder psychologisches Gutachten vorlegen müssen bei der Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis.
„Da Schusswaffen in den falschen Händen Menschenleben gefährden, sollten solche Gutachten alle Antragsteller vorlegen müssen, egal wie alt sie sind. Auch sollten entsprechende Eignungsüberprüfungen eigentlich in regelmäßigen Abständen wiederholt werden müssen.“ Mihalic fügte hinzu: „Hundertprozentig können wir solche Amokläufe nicht verhindern, aber wir tun aktuell bei weitem noch nicht alles, was möglich ist, damit Menschen wie der Amokläufer von Hamburg nicht an Schusswaffen gelangen.“ Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann, sagte unterdessen dem RND: „Der Täter von Hamburg hatte offenbar als Sportschütze legal Zugang zu Waffen.“ Nun müsse geklärt werden, warum die Kontrollen des Täters keine Anzeichen für eine Gefahr geliefert und nicht zu einem Entzug der Waffenbesitzerlaubnis geführt hätten. Die anstehende Reform des Waffenrechts müsse die Prüfung der Handlungsmöglichkeiten der Behörden ebenso umfassen wie den Datenaustausch zwischen ihnen. Auch FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle forderte Aufklärung zum Waffenbesitz des mutmaßlichen Täters. „Im Nachgang zu der schrecklichen Tat in Hamburg muss nun aufgeklärt werden, warum die Waffenbehörde von einer Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnis abgesehen hat“, sagte der Innenexperte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Psychisch kranke Personen dürften keine Schusswaffen besitzen. „Es ist gut und richtig, dass das Waffenrecht dies schon heute unmissverständlich regelt“, so Kuhle. Mit Blick auf mögliche Gesetzesverschärfungen sagte der FDP-Politiker aber: „Ohne präzise Aufarbeitung der Hintergründe verbieten sich Forderungen nach gesetzgeberischen Konsequenzen.“