Zunächst soll geprüft werden, welche Konsequenzen sich aus der Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für den Gesetzgeber ergäben, sagte eine Sprecher von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben). „Im Anschluss, voraussichtlich im ersten Quartal 2023, wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Vorschlag für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung sowie die Umsetzung des Koalitionsvertrages zu einer weiteren Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz machen.“
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im September ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung verkündet, dessen Begründung am Wochenende vorgelegt wurde. Demnach muss der Arbeitgeber ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einführen, „mit dem die von Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“.