Neuer Streit um Homöopathie-Finanzierung

In der Diskussion, ob homöopathische Behandlungen als Kassenleistung gelten sollen, begrüßt Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha, dass eine Abschaffung der Regelung in dem betreffenden Gesetzesentwurf fehlt.

In der Diskussion, ob homöopathische Behandlungen als Kassenleistung gelten sollen, begrüßt Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha, dass eine Abschaffung der Regelung in dem betreffenden Gesetzesentwurf fehlt. In einer vorherigen Fassung war ein Passus zur Abschaffung als Kassenleistung noch vorhanden.

„Viele Menschen vertrauen der Homöopathie, weil sie offensichtlich gute Erfahrungen damit machen“, sagte Lucha der „Bild“ (Donnerstagsausgabe). „Hingegen sind die Kosten der Kassen für diese Leistungen gering, das Einsparpotenzial bei einer vom GKV-Spitzenverband prognostizierten Finanzierungslücke in diesem Jahr in Milliardenhöhe wäre also marginal.“ Aktuell gebe es in der Gesundheitspolitik „große Herausforderungen, die sicherlich nicht über eine überflüssige Evidenz- vs. Kostendebatte im Bereich der Homöopathie gelöst werden“.

Innerhalb der Ampel-Koalition sorgte die Streichung aus dem Gesetzesentwurf für Diskussionen. FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann sagte der Zeitung: „Ich stehe dem Wegfall der Passage zur Streichung homöopathischer Behandlung als Leistung der GKV kritisch gegenüber. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Gesundheitsminister Lauterbach dem Druck nachgegeben hat.“ Er unterstütze die Produktion, Verkauf und Anwendung homöopathischer Mittel und respektiere die persönlichen Präferenzen, solange sie nicht die Gesundheit anderer gefährdeten. „Dennoch warne ich davor, dass homöopathische Mittel bei schweren Erkrankungen als Alternative zu wirksamen Arzneimitteln betrachtet werden könnten, da dies die Patientensicherheit gefährdet“, so Ullmann.

Obwohl die anfallenden Kosten für die Erstattung homöopathischer Leistungen sich auf einen geringen Anteil der Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung beliefen, sei es „nicht vermittelbar, wenn bei evidenzbasierten Leistungen gespart wird, aber homöopathische Arzneimittel weiterhin von der Krankenkasse erstattet werden. Hier werden wir im parlamentarischen Prozess definitiv nacharbeiten“, so Ullmann.




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