Niedersachsen will häufiger auf offenen Vollzug setzen

Angesichts voller Gefängnisse will das Land Niedersachsen an Lockerungen für den Strafvollzug einfürhen und künftig mehr Inhaftierte in den offenen Vollzug überführen.

Angesichts voller Gefängnisse will das Land Niedersachsen an Lockerungen für den Strafvollzug einfürhen und künftig mehr Inhaftierte in den offenen Vollzug überführen. „Ich plädiere sehr deutlich dafür, den offenen Vollzug zu stärken“, sagte Landesjustizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochausgaben). „Denn zum einen haben wir dort erhebliche freie Kapazitäten und zum anderen ist die Stärkung des offenen Vollzuges auch aus inhaltlichen Gründen sinnvoll – denn letztlich schafft sie sogar mehr Sicherheit.“

Der offene Vollzug habe „große Vorteile bei der Resozialisierung“, weil die Gefangenen bereits direkten Kontakt mit der Welt außerhalb der Haft hätten. „Es ist keinem damit gedient, wenn jemand zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird, diese bis zum Ende absitzt und dann ohne jegliche Vorbereitung aus dem Gefängnis wieder ins normale Leben entlassen wird“, sagte die SPD-Politikerin. „Die Menschen sollen ja im Anschluss an ihre Haft straffrei bleiben und das gelingt deutlich besser, wenn schon frühzeitig mit der Resozialisierung begonnen wird.“

Der offene Vollzug ist eine „besonders weitgehende Form der Lockerung“, so Wahlmann. Er biete insbesondere die Möglichkeit, bereits eine reguläre Arbeit außerhalb der Justizvollzugsanstalt aufzunehmen. „Das hat den Vorteil, dass die Betroffenen unmittelbar nach ihrer Entlassung irgendwo andocken können und gar nicht erst in die Verlegenheit kommen, mit früheren Weggefährten Kontakt aufzunehmen und dadurch zurück in alte, kriminelle Verhaltensmuster zu verfallen.“

In Betracht für eine solche Haftlockerung kommen nach den Worten der Ministerin nur Insassen, bei denen es während der Haft schon Anlass für eine positive Prognose gebe. „In diesen Fällen halte ich es für sinnvoll, spätestens einige Monate vor der eigentlichen Entlassung über einen vorzeitigen Wechsel in den offenen Vollzug nachzudenken.“

Ihr Haus arbeite momentan an einem entsprechenden Gesetzesentwurf. Wer in der Haft Probleme mache, komme für den offenen Vollzug nicht infrage. „Wir können das nicht bei jedem machen“, sagte Wahlmann. Die etwa 6.000 Haftplätze im geschlossenen Vollzug in Niedersachsen sind laut Justizministerium derzeit zu etwa 95 Prozent belegt.




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