Mit dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes zum 1. April dieses Jahres sind zwei Gefangene aus niedersächsischen Justizvollzugsanstalten entlassen worden, weil ihre Taten nach der neuen Rechtslage nicht mehr als strafbar gelten, teilte das niedersächsische Justizministerium auf Anfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstagausgabe) mit.
Laut einer Ministeriumssprecherin waren die Männer ursprünglich zu Geldstrafen verurteilt worden. Weil sie diese aber nicht zahlen konnten oder wollten, mussten sie eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten, aus der sie mittlerweile entlassen wurden.
Zudem sei in sechs weiteren Fällen eine sogenannte Überhaft gelöscht worden. Das bedeutet, dass sich eine Haftstrafe wegen eines Cannabis-Vergehens an eine bestehende Gefängnisstrafe angeschlossen hätte. Durch die neue Rechtslage entfällt die ursprünglich angeordnete Überhaft. In drei der sechs Fälle habe es sich um Ersatzfreiheitsstrafen gehandelt.
In Niedersachsen mussten laut Justizministerium nach dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes insgesamt etwa 16.000 Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften überprüft werden. In gut 3.600 Vollstreckungsverfahren kamen aufgrund der Amnestieregelung ein Straferlass oder die Festlegung einer neuen Strafe in Betracht. 540 Betroffene (rund 15 Prozent) haben keine Strafe mehr zu befürchten, weil ihre ursprünglichen Vergehen nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr strafbar sind. In etwa 1.260 Fällen (35 Prozent), in denen Gerichte aufgrund anderen Vergehen Gesamtstrafen verhängt hatten, müssen diese nun neu gebildet werden. Dieser Prozess dauert nach Auskunft des Ministeriums an.