„Es ist richtig, dass viel Leid produziert worden ist dadurch, dass trans- und intergeschlechtliche Menschen lange als krank gesehen wurden“, sagte Paus der „taz“ (Montagsausgabe). Das Transsexuellengesetz regelt seit 1981, welche Maßnahmen nötig sind für Trans-, Inter- und nicht-binäre Menschen, die ihren Geschlechtseintrag anpassen wollen.
Das Bundesverfassungsgericht stufte das Transsexuellengesetz mehrfach als verfassungswidrig ein, etwa Zwangssterilisationen, geschlechtsangleichende Operationen und erzwungene Ehescheidungen, die in der Vergangenheit nötig waren, um den Geschlechtsantrag anzupassen. Die Ampel-Koalition plant ein Selbstbestimmungsgesetz, welches das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ablösen soll. Der Entwurf dafür soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden: „Wir sind dran“, sagte Paus der Zeitung. „Der Fonds wird aber nicht in dem Selbstbestimmungsgesetz geregelt werden.“