Nach Bayern droht auch Nordrhein-Westfalen mit einer Verfassungsklage gegen die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Der Gesetzgebungsprozess zum Krankenhauversorgungsverbesserungsgesetz hat gerade erst begonnen“, sagte die Sprecherin von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Sollte der Bund dabei die Rechte der Länder in der Krankenhausplanung zu sehr einschränken, werden wir uns dagegen politisch und rechtlich zur Wehr setzen.“
Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) will sich wehren. „Über den Krankenhaus-Transformationsfonds sollen laut Referentenentwurf insgesamt 25 Milliarden Euro aus Krankenkassenbeiträgen für den Umbau der Krankenhausstrukturen genutzt werden, obwohl der Auf- und Umbau von Krankenhäusern eine staatliche Aufgabe ist“, sagte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, der Zeitung.
Daher habe man eine Professorin der Universität Hamburg beauftragt, zu präzisieren, wo die Grenzen der Finanzierungsaufgaben des Staates einerseits und der gesetzlichen Krankenversicherung als beitragsfinanzierter Sozialversicherung andererseits liegen. „Dieses Gutachten wird nun in den Gremien der Selbstverwaltung des GKV-Spitzenverbandes beraten“, sagte Lanz.