NRW-Finanzminister kündigt Änderungen bei Grundsteuerreform an

NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk hat Änderungen bei der Grundsteuerreform angekündigt.

NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk hat Änderungen bei der Grundsteuerreform angekündigt. „Wir haben festgestellt, dass es durch die Anwendung des Bundesmodells der Grundsteuer in der jetzigen Form in manchen Kommunen zu einer Belastungsverschiebung gekommen wäre – also zugunsten der Gewerbeimmobilien und zulasten von Einfamilienhäusern“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe).

Man habe in den vergangenen Wochen im Kreis der Finanzminister deshalb noch einmal intensiv darüber beraten, wie man mit dieser Situation umgehen wolle. „Eine Veränderung der Messzahl, so wie es sich mancher gewünscht hat, wäre technisch in der Kürze der Zeit nicht mehr umsetzbar gewesen“, sagte Optendrenk. Zudem, würde die Messzahl flächendeckend in ganz NRW gelten, die Belastungsverschiebungen seien aber nicht landesweit festzustellen. „So ist es sinnvoller, den Kommunen mit Belastungsverschiebung ein Werkzeug an die Hand zu geben, mit dem sie darauf reagieren können.“

Die Pläne sehen vor, es den Kommunen freizustellen, den Hebesatz für die Grundsteuer B aufzusplitten. „Die Kommunen bekommen dadurch mehr Entscheidungsspielraum und können dort, wo es nötig und gewünscht ist, die Sätze so anpassen, dass es nicht zu einer übermäßigen Belastung der Wohnimmobilien kommt“, so der Minister

„Wir sind mit einem entsprechenden Vorschlag auf Bundesfinanzminister Christian Lindner zugegangen mit dem Ziel, dass er das Bundesgesetz entsprechend anpassen wird, wenn es eine Mehrheit in der Länderkammer gibt. Und die haben wir, denn im Kreis der Finanzminister haben sich nicht nur die Länder mit dem Bundesmodell für eine solche Öffnungsklausel ausgesprochen.“ Deshalb sei er zuversichtlich, dass die Öffnungsklausel für die Kommunen schon ab dem 1. Januar 2025 gelte.

„Sollte es im Bund nicht klappen, würden wir als Land von unseren Möglichkeiten Gebrauch machen und eine entsprechende Regelung eigenständig umsetzen.“




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