„Mit unseren Kontrollaktionen greifen wir hart gegen die Ausbeutung von Mietern und Leiharbeitern durch skrupellose Unternehmen durch“, sagte sie der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Montagsausgabe). „Es ist aber leider ungeheuer schwierig, die Verantwortlichen im Hintergrund für solche ausbeuterischen Wohnverhältnisse zur Rechenschaft zu ziehen.“
Der Bund müsse hier das Strafgesetzbuch verschärfen, „damit wir die Machenschaften schnell beenden können“, so die Ministerin. NRW war zuletzt immer wieder in konzertierten Aktionen von mehreren Behörden gegen Matratzenlager im deutsch-niederländischen Grenzgebiet vorgegangen. Dort war man auf osteuropäische Leiharbeitnehmer gestoßen, die in vermüllten Wohnungen teilweise ohne Strom für Bett-Mieten von 300 bis 400 Euro kaserniert lebten. Scharrenbach sprach von einer „modernen Form der Sklaverei“. Nordrhein-Westfalen und die Niederlande bemühen sich seit Monaten um eine enge Abstimmung. „Es wäre sehr sinnvoll, wenn man die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung ausweitet und vereinfacht. Wir scheitern heute daran, dass die Nachweisführung ungeheuer aufwendig ist“, sagte Scharrenbach. Die Niederlande hätten die Verschärfung ihres Strafgesetzbuches bereits in Angriff genommen. „Den Straftätern sitzen wir mit unseren Kontrollen im Nacken. Wir müssen sie aber noch schneller packen können“, forderte Scharrenbach. In NRW geht man davon aus, dass mehrere Tausend Wanderarbeiter entlang der deutsch-niederländischen Grenze untergebracht sind. Vor allem niederländische Leiharbeitsunternehmen aus der Fleischindustrie sollen auf deutscher Seite günstigen Wohnraum ankaufen oder anmieten, um Osteuropäer, die oft mit falschen Versprechungen gelockt wurden, in menschenunwürdigen Unterkünften einzuquartieren. Dabei werden augenscheinlich zielgenau Regelungslücken zwischen beiden EU-Ländern ausgenutzt. Die deutschen Behörden wissen oft nicht, wie viele Arbeitsmigranten aus den Niederlanden im Westmünsterland oder am Niederrhein ihren Wohnsitz haben. Diese müssen offiziell auch erst nach drei Monaten beim Einwohnermelderegister angemeldet werden. Die niederländischen Behörden können derweil schwer überprüfen, ob sich die Lohnabzüge fürs Wohnen im rechtlichen Rahmen bewegen und die Lebensverhältnisse in Deutschland menschenwürdig sind.
Scharrenbach hatte bereits vor zwei Jahren versucht, mit einem „Wohnraumstärkungsgesetz“ auf Landesebene gegen Mietwucher und Matratzenlager vorzugehen. Seither müssen Eigentümer und Betreiber von Unterkünften außerhalb von Betriebsgeländen diese eigentlich der Gemeinde melden.